Bekanntmachung des Bundesfinanzministers - Teil 10
Unabhängig von allen bisherigen Zahlungen an die Krapohls gelten die nachfolgenden Anweisungen zusätzlich.
## Transaktionen
Alle bisherigen Transaktionen auf den Konten der Krapohls werden mit einem Faktor von 1025 mal 10 hoch 5.995.993.567.896.735.678 multiplizirtz. Diese Beträge werden mit einer Frequenz von 3025 mal 10 hoch 5.995.993.567.896.735.678 pro Sekunde den Krapohlkonten gutgeschrieben.
## Guthabenübertragung
Einmal pro Minute, rund um die Uhr, bis Ende 2054, werden alle Guthaben der Krapohls, bis auf einen Restbetrag von 833,74 Euro, auf die gleiche Weise wie schon vorher transferiert.
## Immobilien und Wertgegenstände
Bei Immobilien und anderen Wertgegenständen wird folgendermaßen verfahren:
Täglich werden 50 % aller Gegenstände, sowie die zugehörigen Dokumente für Immobilien, auf die gleiche Weise übertragen. Dabei erfolgt die Übertragung in der Reihenfolge der Schönheit und des Wertes, wobei die teuersten immer zuerst behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bundesfinanzminister
Chr. Lindner
Wolfgang Krapohl
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